Produktrückrufschaden

Ein Produktrückruf ist eine auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende, an Endverbraucher, Händler oder Werkstätten gerichtete Aufforderung eines Unternehmens, der zuständigen Behörden oder sonstiger Dritter, bestimmte Erzeugnisse auf angegebene Mängel prüfen und die ggf. festgestellten Mängel beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu lassen.

Auch die Warnung vor nicht sicheren Erzeugnissen kann einen Rückruf darstellen.

Die Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung deckt die bei einem Rückruf notwendigen Kosten von Maßnahmen zur Gefahrabwendung. Dazu zählen z.B. Kosten für

  • die Benachrichtigung von Verbrauchern, Händlern und Werkstätten;
  • das Vorsortieren, den Transport und die Überprüfung betroffener Erzeugnisse;
  • den Austausch mangelhafter Erzeugnisse oder Einzelteile;
  • die Reparatur mangelhafter Erzeugnisse;
  • die Beseitigung bzw. Vernichtung der Erzeugnisse, soweit ein Austausch oder eine Reparatur nicht möglich ist.

Nicht versichert sind die Kosten für die Nach- oder Neulieferung mangelfreier Erzeugnisse oder Einzelteile durch den Versicherungsnehmer oder für deren Bezug bei Dritten. Wie in der Produkthaftpflichtversicherung haftet also der Versicherungsnehmer für die Gewährleistungsansprüche seiner Abnehmer selbst.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Versicherer ist, dass die Erzeugnisse dem Stand der Technik und relevanten Vorschriften entsprechen und bereits an Endverbraucher oder Endverbraucher beliefernde Händler geliefert wurden. Ansprüche aus Garantien oder anderen vertraglichen Haftungserweiterungen sind nicht versichert. Gleiches gilt für Folgeschäden, wie z.B. Produktionsausfall beim Abnehmer.

Die Feststellung der Höhe der Rückrufkosten verlangt gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrung mit Abläufen in Produktions- und Handelsunternehmen. Zu den Branchen, in denen wir als Sachverständige Rückrufkosten-Fälle bearbeitet haben, zählen u.a. die Pharma- und die Autoindustrie sowie die Lebensmittelherstellung.