Wechselwirkungs- und Rückwirkungsschaden

Das für einen Ertragsausfallschaden ursächliche versicherte Schadenereignis realisiert sich in der Praxis nicht zwangsläufig immer am gestörten Produktionsstandort. Insbesondere bei dezentralen Unternehmensstrukturen können Sachschäden an einzelnen Produktionsstandorten zu gruppenweiten Störungen der Wertschöpfungskette führen. Kommt es an Betriebsstätte A zu einem versicherten Sachschaden, in dessen Folge Betriebsstätte B aufgrund ausbleibender Lieferungen nicht mehr produzieren kann, so resultiert hieraus ein mittelbarer Ertragsausfallschaden, ein sogenannter Wechselwirkungsschaden.

Obwohl Wechselwirkungsschäden in den Standardbedingungswerken zunächst nicht ausdrücklich geregelt sind, werden Auswirkungen einer Betriebsunterbrechung auf andere Betriebsteile in der Praxis und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich eingeschlossen, auch wenn sie selbst nicht durch einen Sachschaden betroffen sind.

Kommt es im Betrieb eines externen Zulieferers oder Abnehmers zu einem Sachschaden und in der Folge zur Betriebsunterbrechung im eigenen Unternehmen, so besteht über die eigene Ertragsausfallversicherung zunächst keine Deckung. Da die Kausalkette insofern unterbrochen ist - der Sachschaden ist nicht auf einem Grundstück eingetreten, das in der Versicherungsurkunde genannt ist - sind solche Rückwirkungsschäden über die Standardversicherungswerke zunächst nicht versichert.

Es handelt sich insoweit um Ertragsausfallschäden in dem versicherten Betrieb, die auf Sachschäden in einem fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden Betrieb, zurückzuführen sind.

Gleiches gilt für Beeinträchtigungen infolge eingeschränkter Nutzbarkeit von Betriebsanlagen oder Ausfälle externer Versorgungsleistungen (z.B. Strom oder Telekommunikationsleistungen), wenn sich der ursächliche Sachschaden außerhalb des versicherten Ortes ereignet, zum Beispiel aufgrund eines Großbrandes in unmittelbarer Nachbarschaft.

In die Ertragsausfallversicherung können diese Rückwirkungsschäden gesondert eingeschlossen werden. Sie schützen vor Störungen durch versicherte Ereignisse (z.B. Brand, Blitzschlag und Überschwemmung) innerhalb der standortübergreifenden Lieferanten-Abnehmer-Kette.